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Ball im Hemmnis nicht gefunden - Golfregeln des DGV

Ball im Hemmnis nicht gefunden

Es ist eine Frage der Umstände, ob ein in Richtung auf ein Hemmnis geschlagener, nicht gefundener Ball, tatsächlich in dem Hemmnis ist. Um diese Regel anwenden zu können, muss es bekannt oder so gut wie sicher sein, dass der Ball in dem Hemmnis ist. Fehlt es an dieser Kenntnis oder Gewissheit, so muss der Spieler nach Regel 27-1 verfahren.

a) Ball in beweglichem Hemmnis nicht gefunden
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in einem beweglichen Hemmnis ist, so darf der Spieler einen anderen Ball einsetzen und straflose Erleichterung nach dieser Regel in Anspruch nehmen. Wenn er so verfahren möchte, muss er das Hemmnis entfernen und einen Ball so nahe wie möglich der Stelle unmittelbar unter dem Punkt, an dem der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des beweglichen Hemmnisses gekreuzt hat – jedoch nicht näher zum Loch –, im Gelände oder im Hindernis fallen lassen oder auf dem Grün hinlegen. 

b) Ball in unbeweglichem Hemmnis nicht gefunden
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in einem unbeweglichen Hemmnis ist, so darf der Spieler Erleichterung nach dieser Regel in Anspruch nehmen. Wenn er so verfahren möchte, muss die Stelle, an der der Golfball zuletzt die äußerste Begrenzung des Hemmnisses gekreuzt hat, festgestellt werden, und, um diese Regel anwenden zu können, gilt der Ball als an dieser Stelle liegend. Der Spieler muss dann wie folgt verfahren:

(I) Im Gelände: Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des unbeweglichen Hemmnisses an einer Stelle im Gelände gekreuzt, so darf der Spieler straflos einen anderen Ball einsetzen und die in Regel 24-2b (I) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen.
(II) In einem Bunker: Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des unbeweglichen Hemmnisses an einer Stelle in einem Bunker gekreuzt, so darf der Spieler straflos einen anderen Ball einsetzen und die in Regel 24-2b (II) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen. 
(III) In einem Wasserhindernis
(einschließlich einem seitlichen Wasserhindernis): Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des unbeweglichen Hemmnisses an einer Stelle in einem Wasserhindernis gekreuzt, so darf der Spieler straflose Erleichterung nicht in Anspruch nehmen, er muss nach Regel 26-1 verfahren.
(IV) Auf dem Grün:
Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des unbeweglichen Hemmnisses an einer Stelle auf dem Grün gekreuzt, so darf der Spieler straflos einen anderen Ball einsetzen und die in Regel 24-2b (III) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen.

STRAFE FÜR REGELVERSTOSS:
Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge.

 

Stand: 2018