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Lose hinderlichen Naturstoffe - Golfregeln des DGV

Lose hinderlichen Naturstoffe

Ausgenommen sowohl der lose hinderliche Naturstoff als auch der Ball liegen im selben Hindernis oder berühren es, darf loser hinderlicher Naturstoff straflos fortbewegt werden.

Liegt der Ball an anderer Stelle als auf dem Grün und das Entfernen eines lose hinderlicher Naturstoffe durch den Spieler verursacht, dass der Ball sich bewegt, gilt Regel 18-2a.

Wird beim Entfernen eines losen hinderlichen Naturstoffs auf dem Grün durch den Spieler der Ball oder der Ballmarker versehentlich bewegt, so muss der Ball oder der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen des Balls oder Ballmarker unmittelbar auf die eigentliche Handlung des Entfernens des losen hinderlichen Naturstoffs zurückzuführen ist. Anderenfalls zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach Regel 18-2a zu, wenn er das Bewegen des Balls verursacht hat.

Solange ein Ball in Bewegung ist, darf loser hinderlicher Naturstoff, der die Bewegung des Balls beeinflussen könnte, nicht fortbewegt werden.

Anmerkung: Liegt der Ball in einem Hindernis, darf der Spieler keinen losen hinderlichen Naturstoff berühren oder bewegen, der im gleichen Hindernis liegt oder es berührt – siehe Regel 13-4c.

STRAFE FÜR REGELVERSTOSS:
Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge.

(Suchen nach Ball im Hindernis – siehe Regel 12-1.)
(Puttlinie berühren – siehe Regel 16-1a.)

 

Stand: 2018