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Lochwettspiel - Golfregeln des DGV

Lochspiel

a) Auskunft über die Schlagzahl
Ein Gegner hat Anspruch darauf, vom Spieler beim Spielen eines Lochs dessen jeweiligen Stand der Schlagzahl und im Anschluss an das Spielen eines Loch dessen Schlagzahl für das soeben beendete Loch zu erfahren. 

b) Falsche Auskunft im Lochwettspiel
Ein Spieler darf seinem Gegner keine falsche Auskunft geben. Wenn ein Spieler falsche Auskunft gibt, verliert er das Loch. Eine falsche Auskunft gilt als gegeben, wenn ein Spieler

(I) es unterlässt, seinen Gegner so bald wie durchführbar davon in Kenntnis zu setzen, dass er sich eine Strafe zugezogen hat, außer
(a) er verfährt offenkundig nach einer Regel, die Strafe nach sich zieht, und dies wurde von seinem Gegner wahrgenommen, oder er berichtigt seinen Fehler, bevor sein Gegner seinen nächsten Schlag macht; oder

(II) beim Spielen eines Lochs falsche Auskunft über den Stand der Schlagzahl erteilt und diesen Fehler nicht berichtigt, bevor sein Gegner den nächsten Schlag gemacht hat, oder

(III) falsche Auskunft über die Schlagzahl für ein beendetes Loch erteilt und sich dies auf des Gegners Auffassung vom Ergebnis des Lochs auswirkt, solange er seinen Fehler nicht berichtigt, bevor irgendein Spieler vom nächsten Abschlag einen Schlag macht oder, sofern es sich um das letzte Loch des Lochspiels handelt, bevor alle Spieler das Grün verlassen.

Ein Spieler hat auch dann falsche Auskunft erteilt, wenn er aus Unkenntnis einen Strafschlag nicht berücksichtigt, den er sich zugezogen hatte. Es liegt in der Verantwortung des Spielers, die Regeln zu kennen.

 

Stand: 2018