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Erleichterung im Wasserhinds - Golfregeln des DGV

Erleichterung im Wasserhinds

Es ist eine Frage der Umstände, ob ein in Richtung auf ein Wasserhindernis geschlagener, nicht gefundener Ball, tatsächlich in dem Wasserhindernis ist. Um diese Regel anwenden zu können, muss es bekannt oder so gut wie sicher sein, dass der Golfball in dem Wasserhindernis ist. Fehlt es an dieser Kenntnis oder Gewissheit, so muss der Spieler nach Regel 27-1 verfahren.

Ist ein Ball in einem Wasserhindernis oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in einem Wasserhindernis ist (egal, ob der Ball im Wasser liegt oder nicht), so darf der Spieler mit einem Strafschlag

a) einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, von der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder
b) einen Ball in beliebiger Entfernung hinter dem Wasserhindernis fallen lassen, wobei der Punkt, an dem der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Wasserhindernisses gekreuzt hat, auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle, an der der Ball fallen gelassen wird, liegen muss; oder
c) als zusätzliche Wahlmöglichkeiten nur dann, wenn der Ball zuletzt die Grenze eines seitlichen Wasserhindernisses gekreuzt hat, außerhalb des Wasserhindernisses einen Ball fallen lassen innerhalb zweier Schlägerlängen von dem Punkt und nicht näher zum Loch als 

(I) der Punkt, an dem der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Wasserhindernisses gekreuzt hat, oder
(II) ein Punkt an der gegenüberliegenden Grenze des Wasserhindernisses, gleich weit vom Loch entfernt.

Der Spieler darf, wenn er nach dieser Regel verfährt, seinen Ball aufnehmen und reinigen oder einen anderen Ball einsetzen ( Erleichterung im Wasserhindernis ).

(Unzulässige Handlungen, wenn ein Ball im Hindernis ist – siehe Regel 13-4.)

(Ball bewegt sich im Wasser in einem Wasserhindernis – siehe Regel 14-6.)

 

Stand: 2018