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Ungewöhnlich beschaffener Boden - Golfregeln des DGV

Ungewöhnlich beschaffener Boden

a) Behinderung
Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden ist gegeben, wenn ein Ball in einem solchen Umstand liegt oder ihn berührt oder wenn durch diesen Umstand die Standposition des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs betroffen ist. Liegt der Ball des Spielers auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich ein ungewöhnlich beschaffener Boden auf dem Grün auf seiner Puttlinie befindet. Anderenfalls ist, wenn sich ein solcher Umstand lediglich auf der Spiellinie befindet, keine Behinderung nach dieser Regel gegeben.

Anmerkung: Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die besagt, dass Behinderung nach dieser Regel durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden nicht gegeben ist, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.

b) Erleichterung
Ausgenommen der Ball ist in einem Wasserhindernis oder seitlichem Wasserhindernis, darf ein Spieler von Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen:

(I) Im Gelände: Liegt der Ball im Gelände, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem nächstgelegenen Punkt der Erleichterung, nicht näher zum Loch als dieser Punkt, fallen lassen. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung darf sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befinden. Wird der Ball innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung fallen gelassen, muss er zuerst an einer Stelle auf einem Teil des Platzes auftreffen, der die umschriebene Behinderung durch den Umstand ausschließt und sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet.

(II) In einem Bunker:
Ist der Ball in einem Bunker, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn fallen lassen entweder
a) straflos in Übereinstimmung mit obiger Ziffer (I), doch muss der nächstgelegene Punkt der Erleichterung in dem Bunker sein und der Ball muss in dem Bunker fallen gelassen werden, oder, wenn vollständige Erleichterung nicht möglich ist, so nahe wie möglich der Stelle, an der der Ball lag, jedoch nicht näher zum Loch, auf einem Teil des Platzes im Bunker, der größte erzielbare Erleichterung von dem Umstand bietet; oder
b) mit einem Strafschlag außerhalb des Bunkers. Dabei muss der Punkt, an dem der Ball lag, auf gerader Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen, an der der Ball fallen gelassen wird; und zwar ohne Beschränkung, wie weit hinter dem Bunker der Ball fallen gelassen werden darf. 

(III) Auf dem Grün: Liegt der Ball auf dem Grün, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn straflos am nächstgelegenen Punkt der Erleichterung, der sich nicht in einem Hindernis befindet, hinlegen, oder wenn vollständige Erleichterung nicht möglich ist, an die Stelle, die der vorherigen am nächsten gelegen ist und größte erzielbare Erleichterung von dem Umstand bietet, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in einem Hindernis. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung oder der größten erzielbaren Erleichterung kann außerhalb des Grüns sein.

(IV) Auf dem Abschlag: Liegt der Ball auf dem Abschlag, muss der Spieler den Ball aufnehmen und straflos in Übereinstimmung mit obiger Ziffer (I) fallen lassen. Der Ball darf gereinigt werden, wenn er nach Regel 25-1b aufgenommen wurde. (Ball rollt in eine Lage, bei der Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem Erleichterung in Anspruch genommen wurde – siehe Regel 20-2c (V).)

Ausnahme: Ein Spieler darf Erleichterung nach dieser Regel dann nicht in Anspruch nehmen, wenn 

(a) es für ihn wegen Behinderung durch irgendetwas anderes als einen ungewöhnlich beschaffenen Boden ganz und gar unvernünftig wäre, einen Schlag zu machen, oder
(b) die Behinderung durch einen solchen Boden ausschließlich infolge unnötig abnormer Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde.

Anmerkung 1: Ist ein Ball in einem Wasserhindernis (seitliches Wasserhindernis eingeschlossen), so darf der Spieler straflose Erleichterung wegen Behinderung durch einen ungewöhnlich beschaffenen Boden nicht in Anspruch nehmen. Er muss den Ball spielen, wie er liegt (es sei denn, eine Platzregel verbietet dies) oder nach Regel 26-1 verfahren. 

Anmerkung 2: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallen zu lassen oder hinzulegen ist, nicht sofort wiederzuerlangen, darf ein anderer Ball eingesetzt werden. 

c) Ball in ungewöhnlich beschaffenem Boden nicht gefunden
Es ist eine Frage der Umstände, ob ein in Richtung auf einen ungewöhnlich beschaffener Boden geschlagener, nicht gefundener Ball, tatsächlich in dem ungewöhnlich beschaffenen Boden ist. Um diese Regel anwenden zu können, muss es bekannt oder so gut wie sicher sein, dass der Ball in dem ungewöhnlich beschaffenen Boden ist. Fehlt es an dieser Kenntnis oder Gewissheit, so muss der Spieler nach Regel 27-1 verfahren.

Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in einem ungewöhnlich beschaffenen Boden ist, so darf der Spieler Erleichterung nach dieser Regel in Anspruch nehmen. Möchte er so verfahren, muss die Stelle, an der der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens gekreuzt hat, festgestellt werden, und, um diese Regel anwenden zu können, gilt der Ball als an dieser Stelle liegend. Der Spieler muss dann wie folgt verfahren:

(I) Im Gelände: Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens an einer Stelle im Gelände gekreuzt, so darf der Spieler straflos einen anderen Ball einsetzen und die in Regel 25-1b (I) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen.

(II) In einem Bunker: Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens an einer Stelle in einem Bunker gekreuzt, so darf der Spieler straflos einen anderen Ball einsetzen und die in Regel 25-1b (II) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen. 

(III) In einem Wasserhindernis (einschließlich einem seitlichen Wasserhindernis): Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens an einer Stelle in einem Wasserhindernis gekreuzt, so darf der Spieler straflose Erleichterung nicht in Anspruch nehmen, er muss nach Regel 26-1 verfahren.

(IV) Auf dem Grün: Hat der Ball zuletzt die äußerste Begrenzung des ungewöhnlich beschaffenen Bodens an einer Stelle auf dem Grün gekreuzt, so darf der Spieler straflos einen anderen Ball einsetzen und die in Regel 25-1b (III) vorgeschriebene Erleichterung in Anspruch nehmen.

 

Stand: 2018