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Unbewegliches Hemmnis - Golfregeln des DGV

Unbewegliches Hemmnis

a) Behinderung
Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis ist gegeben, wenn ein Ball darin oder darauf liegt, oder wenn die Standposition des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs durch das Hemmnis betroffen sind. Liegt der Ball des Spielers auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich ein unbewegliches Hemmnis auf dem Grün auf seiner Puttlinie befindet. Anderenfalls ist, wenn es sich lediglich auf der Spiellinie befindet, keine Behinderung nach dieser Regel gegeben.

b) Erleichterung
Ausgenommen der Ball ist in einem Wasserhindernis oder seitlichen Wasserhindernis, darf ein Spieler von Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis folgendermaßen Erleichterung in Anspruch nehmen:

(I) Im Gelände: Liegt der Ball im Gelände, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem nächstgelegenen Punkt der Erleichterung nicht näher zum Loch als dieser Punkt fallen lassen. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung darf nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün sein. Wird der Ball innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung fallen gelassen, muss er zuerst an einer Stelle auf einem Teil des Platzes auftreffen, der die umschriebene Behinderung durch das unbeweg- liche Hemmnis ausschließt und sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet.

(II) Im Bunker: Ist der Ball in einem Bunker, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und fallen lassen entweder
a) straflos in Übereinstimmung mit obiger Ziffer (I), doch muss der nächstgelegene Punkt der Erleichterung im Bunker sein und der Ball muss in dem Bunker fallen gelassen werden, oder
b) mit einem Strafschlag außerhalb des Bunkers, wobei der Punkt, an dem der Ball lag, auf einer geraden Linie zwischen dem Loch und der Stelle liegen muss, an der der Ball fallen gelassen wird, und zwar ohne Beschränkung, wie weit hinter dem Bunker der Ball fallen gelassen werden darf.

(III) Auf dem Grün: Liegt der Ball auf dem Grün, so muss der Spieler den Ball aufnehmen und ihn straflos am nächstgelegenen Punkt der Erleichterung, der sich nicht in einem Hindernis befindet, hinlegen. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung kann außerhalb des Grüns sein.

(IV) Auf dem Abschlag:
Liegt der Ball auf dem Abschlag, muss der Spieler den Ball aufnehmen und straflos in Übereinstimmung mit obiger Ziffer (I) fallen lassen. Der Ball darf gereinigt werden, wenn er nach dieser Regel aufgenommen wurde. (Ball rollt in eine Lage, in der Behinderung durch den Umstand gegeben ist, von dem Erleichterung in Anspruch genommen wurde –
siehe Regel 20-2c (V).)

Ausnahme: Ein Spieler darf Erleichterung nach dieser Regel dann nicht in Anspruch nehmen, wenn

(a) es für ihn wegen Behinderung durch irgendetwas anderes als ein unbewegliches Hemmnis ganz und gar unvernünftig wäre, einen Schlag zu machen, oder
(b) die Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis ausschließlich infolge unnötig abnormer Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde. 

Anmerkung 1: Ist ein Ball in einem Wasserhindernis (seitliches Wasserhindernis eingeschlossen), so darf der Spieler Erleichterung wegen Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis nicht in Anspruch nehmen. Er muss den Ball spielen, wie er liegt oder nach Regel 26-1 verfahren.

Anmerkung 2: Ist ein Ball, der nach dieser Regel fallen zu lassen oder hinzulegen ist, nicht sofort wiederzuerlangen, darf ein anderer Ball eingesetzt werden.

Anmerkung 3: Die Spielleitung darf durch Platzregel bestimmen, dass der Spieler den nächstgelegenen Punkt der Erleichterung nicht durch Kreuzen unter dem Hemmnis hindurch oder darüber hinweg oder durch das Hemmnis hindurch feststellen darf.

 

Stand: 2018