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Strafen der Disqualifikation - Golfregeln des DGV

Strafen der Disqualifikation

a) Regelverstoß eines Partners

Eine Partei ist von dem Wettspiel disqualifiziert, wenn einer der Partner sich die Strafe der Disqualifikation nach einer der folgenden Regeln zuzieht:

- Regel 1-3 Übereinkunft über Nichtanwendung von Regeln.
- Regel 3-4 Regelverweigerung
- Regel 4 Schläger
- Regel 5-1 oder 5-2 Der Ball
- Regel 6-2b Vorgabe
- Regel 6-4 Caddie
- Regel 6-6b Zählkarte unterschreiben und einreichen
- Regel 6-6d Falsche Schlagzahl für das Loch
- Regel 6-7 Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel
- Regel 7-1 Üben vor oder zwischen Runden
- Regel 11-1 Aufsetzen des Balls
- Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Benutzung von Ausrüstung
- Regel 22-1 Ball unterstützt Spiel
- Regel 31-3 Die zu wertenden Brutto-Schlagzahlen nicht einzeln zugeschrieben
- Regel 33-7 Von der Spielleitung verhängte Disqualifikationsstrafe

b) Regelverstoß beider Partner
Eine Partei ist für das Wettspiel disqualifiziert

(I) wenn sich jeder Partner für einen Verstoß gegen Regel 6-3 (Abspielzeit und Spielergruppen) oder Regel 6-8 (Spielunterbrechung) die Strafe der Disqualifikation zuzieht, oder
(II) wenn jeder Partner am selben Loch einen Regelverstoß begeht, der mit Disqualifikation von Loch oder Wettspiel bestraft wird.

c) Nur für das Loch
In allen anderen Fällen wirkt sich ein Regelverstoß, der zur Disqualifikation führt, nur als Disqualifikation des Bewerbers für das betreffende Loch aus.

 

Stand: 2018