Entdecken Sie unsere aktuellen Top-Angebote | Nur für kurze Zeit
  • Top Preise
  • Sichere Zahlung
  • Käuferschutz durch Trusted Shops

Künstliche Hilfsmittel - Golfregeln des DGV

Künstliche Hilfsmittel

Der R&A behält sich vor, jederzeit die Regeln zu künstliche Hilfsmittel, ungebräuchlicher Ausrüstung und der ungebräuchlichen Verwendung von Ausrüstung zu ändern, sowie Auslegungen zu erlassen oder zu ändern, die diese Regeln betreffen. Ein Spieler, der Zweifel hat, ob der Gebrauch eines Gegenstands gegen Regel 14-3 verstößt, sollte den R&A zurate ziehen.

Ein Hersteller kann dem R&A von einem Gegenstand, der hergestellt werden soll, ein Muster zur Entscheidung vorlegen, ob der Gebrauch während einer festgesetzten Runde einen Verstoß des Spielers gegen Regel 14-3 darstellen würde. Ein solches Muster geht als Beleg in das Eigentum des R&A über.

Versäumt der Hersteller, vor Herstellung und/oder Vermarktung des Artikels ein Muster vorzulegen, oder, falls er ein Muster eingesandt hatte, hierzu eine Entscheidung abzuwarten, so läuft der Hersteller Gefahr, dass die Verwendung des Gegenstands als nicht mit den Golfregeln in Einklang stehend erklärt wird. Sofern nicht in den Regeln vorgesehen, darf der Spieler während einer festgesetzten Runde keinerlei künstliche Hilfsmittel oder ungebräuchliche Ausrüstung benutzen oder irgendeine Ausrüstung in ungebräuchlicher Art und Weise verwenden:
a) die ihm beim Spielen eines Schlags oder bei seinem Spiel von Nutzen sein könnten; oder
b) die den Zweck haben, Entfernungen oder Umstände abzuschätzen oder zu messen, die sein Spiel beeinflussen könnten; oder
c) die ihm beim Halten des Schlägers von Nutzen sein könnten, außer dass

(I) einfache Golfhandschuhe getragen werden dürfen;

(II) Harz, Puder und Trocknungs- oder Befeuchtungsmittel benutzt werden dürfen; und

(III) ein Hand- oder Taschentuch um den Griff gewickelt werden darf.

Ausnahmen:
1. Ein Spieler begeht keinen Verstoß gegen diese Regel, wenn
(a) die Ausrüstung oder das Hilfsmittel dafür bestimmt ist oder den Einfluss hat, ein gesundheitliches Problem zu mildern,
(b) der Spieler berechtigte gesundheitliche Gründe hat, diese Ausrüstung oder dieses Hilfsmittel zu benutzen und
(c) die Spielleitung davon überzeugt ist, dass deren Benutzung dem Spieler keinen ungebührlichen Vorteil gegenüber anderen Spielern gibt.

 

Stand: 2018